VOR DEM KAUF SIND FOLGENDE PRÜFUNGEN VORZUNEHMEN

 

Beim Grundbuchamt:

Der erste Schritt vor dem Immobilienkauf ist eine Anfrage beim Grundbuchamt, um zu überprüfen, wer die Eigentümer sind und ob die Immobilie Lasten aufweist (Grundpfandrechte,Pfändungen, Nutzungsrechte, Dientsbarkeiten usw.), denn alle im Grundbuch eingetragenen Lasten betreffen Sie als Käufer.

Bei der Eigentümergemeinschaft:  

Erkundigen Sie sich, ob der Verkäufer mit der Zahlung aller Gemeinschaftkostenanteile auf dem laufenden ist.  

Grundsteuer (IBI):  

Verlangen Sie vom Verkäfer den Beleg über die Zahlung der letzten Grundsteuer oder fragen Sie bei der fürdie Wohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung nach.

Handelt es sich bei der zu kaufenden Wohnung um einen Neubau, müssen Sie auch folgende Fragen klären:

  • Auf der Immobilie dürfen keine städtebaulichen Lasten ruhen.
  • Der Bauunternehmer muß über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung vergügen.
  • Der Bauherr muß die gesetzliche Schadensversicherung abgeschlossen haben, die durch das Bauordnungsgesetz verlangt wird.
  • Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung muß die Zulassung für den Erstbezug erteilt haben.

 

 

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vor dem Kauf sind folgende Prüfungen vorzunehmen :
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